Genehmigungen bei Luftaufnahmen


Zulassungen und Genehmigungen

Das Fliegen im öffentlichen Luftraum ist mit einigen Auflagen und Genehmigungen verbunden an die wir uns strikt halten. Alle Luftaufnahmen von Airecord werden mit den erforderlichen Genehmigungen und mit bestehenden Nutzungsrechten produziert.

Unsere Fluggeräte sind behördlich zugelassen. Die einzelnen Komponenten wurden von renommierten Unternehmen entwickelt und getestet. Unsere Copter sind für Luftbilder und -videos konzipiert und werden ausschließlich für diese Zwecke eingesetzt.

Wir führen alle Luftaufnahmen auf Basis der Luftfahrtverordnung, der geltenden Landesbestimmungen sowie kommunaler Sonderregelungen durch.

Alle von uns durchgeführten Flüge sind behördlich genehmigt. Aufstiegsgenehmigungen für unsere Fluggeräte werden jeweils durch die zuständigen Dienststellen erteilt. Luftaufnahmen, die wir im öffentlichen Raum durchführen werden vor dem Start bei lokalen Ordnungsämtern bzw. der Polizei angemeldet. Die Erlaubnis für Luftaufnahmen im nicht-öffentlichen, privaten Raum holen wir beim jeweiligen Eigentümer ein.

Drehgenehmigungen

Falls notwendig, beantragen wir eine Drehgenehmigung bei den lokalen Behörden.

Flugsicherung

In Flugkontrollzonen, wie z.B. in Dresden, sind alle Flüge genehmigungspflichtig und bedürfen einer Starterlaubnis durch die Deutsche Flugsicherung. Die benötigten Genehmigungen werden von uns vor jedem Start beantragt.

Sicherheit

Unsere Fluggeräte werden weder zu Überwachungsflügen, noch zu Flügen, die die Privatsphäre von Personen verletzen, eingesetzt. Luftaufnahmen über Menschenansammlungen sind ebenfalls nicht zulässig und werden nicht von uns durchgeführt. Bei starkem Wind sowie bei Regen können die von uns eingesetzten Fluggeräte nicht starten. Unsere Fluggeräte sind für alle europäischen Einsätze bis zu einer Versicherungssumme von maximal 3.000.000 Euro gegen Personen- und Sachschäden haftpflichtversichert.